Kriterien zur Gründung eines Dachdecker-Unternehmens in Bergheim
Der Beruf des Dachdeckers unterliegt der Autorisation durch die für Bergheim zuständige Handwerkskammer (Übersicht auf: handwerkskammer.de). Als beaufsichtigende Institution kann die Handwerkskammer einem Dachdeckerbetrieb die Einschreibung in die Handwerksrolle zusprechen oder verwehren. Mit Eintrag in diese Handwerksrolle erhält der Betriebsleiter die Handwerkskarte.
Die Beschäftigung eines Meisters im Unternehmen ist die elementarstes Grundvoraussetzung. Hiermit soll die Qualität der ausgeführten Dachdeckerarbeiten gewährleistet werden. Die Dachdeckerei muss von einem Meister geleitet werden. Ihm unterliegt die handwerkliche Verantwortlichkeit bezüglich der Umsetzung der Dachdeckertätigkeiten.Dazu ist eine sogenannte "Betriebsleitervereinbarung" aufzusetzen. Diese gibt es oftmals als Formblatt bei den verantwortlichen Handwerkskammern.
Selbstverständlich muss die Dachdeckerfirma auch beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden. Die für Bergheim zuständige Verwaltungsstelle erfahren Sie bei der Stadtverwaltung für Bergheim.Der Aufgabenbereich der Dachdeckerei umfasst nicht nur Abdichtung klassischer Steildächer sondern auch die aller anderen Dachformen, wie zum Beispiel Tonnendächer, Flachdächer oder Walmdächer. In den Arbeitsbereich des Dachdeckers fällt auch die fachlich korrekte Installation eines Dachfensters. Die entsprechende Wärmedämmung wird gleichfalls vom Dachdecker ausgeführt. Auch Wände oder Fassaden können von Dachdeckern mit einer witterungsbeständigen Abdichtung versehen werden.Der Dachdecker verarbeitet außer Dachziegeln auch Dachschindeln oder Schiefer. Bitumenbahnen finden speziell bei Flachdächern gerne Verwendung.
Die Ausbildung zum Dachdeckergesellen
Die Ausbildung zum Dachdeckergesellen wird im dualen System (schulische und betriebliche Ausbildung) durchgeführt. Eine Spezialisierung erfolgt in die Teilbereiche Dach-, Abdichtungs-, Wand- oder Reetdachtechnik (zumeist im Norden Deutschlands). Die betriebliche Ausbildung findet bei Dachdecker-Unternehmen oder größeren Bauunternehmen statt. Grundvoraussetzung ist: Es muss ein betriebsleitender Dachdeckermeisters vorhanden sein.
Als Dachdecker sollte man in jedem Fall schwindelfrei sein. Viele der Tätigkeiten des Dachdeckers werden auf dem Dach und dadurch auch in größerer Höhe umgesetzt.
Die Ausbildungsdauer als Dachdecker beträgt typischerweise drei Jahre. Besonders Befähigte können die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen.
Dachdecker in anderen Städten