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Gaststätte Benshausen

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1.

Gaststätte Restaurant - Deutscher Hof


Meininger Str. 13, 98554 Benshausen, Tel.: 036843 60271
Gaststätte Benshausen
2.

Gaststätte Restaurant - Goldener Hirsch


Markt 1, 98554 Benshausen, Tel.: 036843 60263
Gaststätte Benshausen
3.

Gaststätte Restaurant - Restaurant Büttner


Grumbachsiedlung 31, 98554 Benshausen, Tel.: 036843 60589
Gaststätte Benshausen
4.

Zum schwarzen Zigeuner


Ebertshäuser Hauptstr. 18, 98554 Benshausen, Tel.: 036843 7469-0
Gaststätte Benshausen
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Benshausen


In Benshausen benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Benshausen als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Benshausen tätig.
Eine Gaststätte in Benshausen umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Benshausen benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Benshausen nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Benshausen muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Benshausen ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Benshausen variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Benshausen zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Benshausen ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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