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Gaststätte Bärenbach

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1.

Dorfschänke


Kirchberger Str. 17, 55483 Dickenschied, Tel.: 06763 4058
Gaststätte Bärenbach
2.

Gaststätte Stern von Asien


Hauptstr. 2, 55483 Lautzenhausen, Tel.: 06543 501425
Gaststätte Bärenbach
3.

Gaststätte Wagner Karl-Heinz


Bahnhof 15, 55483 Hirschfeld (Hunsrück), Tel.: 06543 2095
Gaststätte Bärenbach
4.

Gaststätte Walges


Waldgasse 4, 55483 Kappel, Hunsrück, Tel.: 06763 4070
Gaststätte Bärenbach
5.

Gaststätte Zum Wiesengrund


Im Grund 2, 55483 Bärenbach b Simmern, Hunsrück, Tel.: 06543 501297
Gaststätte Bärenbach
6.

Gaststätte Zur Quelle


Göbenhausener Str. 33, 55483 Unzenberg, Tel.: 06763 939997
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Bärenbach


In Bärenbach benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Bärenbach als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Bärenbach tätig.
Eine Gaststätte in Bärenbach umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Bärenbach benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Bärenbach nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Bärenbach muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Bärenbach ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Bärenbach variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Bärenbach zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Bärenbach ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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