Voraussetzungen zum Betrieb einer Dachdeckerfirma
Das Gewerbe des Dachdeckers unterliegt der Zulassung durch die für Bärenbach verantwortliche Handwerkskammer (Überblick gibts unter: handwerkskammer.de). Als weisungsbefugte Einrichtung kann die Handwerkskammer die Einschreibung in die Handwerksrolle für einen Dachdecker zuerkennen oder verweigern. Mit Eintragung in die Handwerksrolle bekommt der Unternehmensgründer die Handwerkskarte.Die Beschäftigung eines Meisters im Unternehmen ist die elementarstes Vorbedingung. Hiermit soll die Qualität der umgesetzten Dachdeckerarbeiten gesichert werden. Der Geschäftsführer bzw. der Inhaber der Dachdecker-Firma sollte entweder den Meisterbrief im Dachdeckerhandwerk vorweisen können oder das Unternehmen stellt einen Handwerksmeister ein und übergibt diesem die fachliche Zuständigkeit für die Umsetzung der Dachdeckerarbeiten.Hierbei ist eine "Betriebsleitervereinbarung" vonnöten. Eine solche gibt es oftmals als Vordruck bei den verantwortlichen Handwerkskammern.Logischerweise muss das Dachedeckerunternehmen auch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das Tätigkeitsgebiet der Dachdeckerei beinhaltet nicht nur die Dichtung konventioneller Steildächer sondern auch die aller anderen Dachformen, wie zum Beispiel Walmdächer, Tonendächer oder Flachdächer. Darüber hinaus werden von Dachdeckern auch Wände oder Fassaden abgedichtet. Der fachlich akkurate Einbau eines Dachflächenfensters gehört ebenso in den Aufgabenbereich der Dachdeckerei in Bärenbach.
Ausser Dachziegeln werden auch Werkstoffe wie Schindeln oder Schiefer genutzt. Bei Flachdächern finden Bitumenbahnen gern Verwendung.Ebenfalls vom Dachdecker-Unternehmen gefertigt wird der Unterbau für Dachbegrünungen.
Die Gesellenausbildung zum Dachdecker
Durchgeführt wird die Dachdeckerausbildung in Bärenbach im Dualen-System (schulische und betriebliche Ausbildung). Eine Differenzierung erfolgt in die Bereiche Wand-, Dach-, Abdichtungs- oder Reetdachtechnik. Die betriebliche Ausbildung findet bei Dachdecker-Firmen oder größeren Baufirmen statt. Grundvoraussetzung ist: Es muss ein betriebsleitender Dachdeckermeisters vorhanden sein.
Viele Tätigkeiten werden auf Dächern und folglich auch in größeren Höhen umgesetzt. Handwerkliche Fähigkeiten und das Lesen von Bauzeichnungen werden in der betrieblichen Ausbildung vermittelt.
Die Ausbildungsdauer beträgt üblicherweise drei Jahre. Besonders Qualifikatizierte können die Ausbildung um sechs Monate verkürzen.
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