Betrieb einer Dachdeckerfirma, die Grundvoraussetzungen
Das Gewerbe des Dachdeckers unterliegt der Ermächtigung durch die für Baden-Baden verantwortliche Handwerkskammer (Übersicht auf:
handwerkskammer.de). Als kontrollierende Institution kann die HWK einem Dachdecker den Eintrag in die Handwerksrolle erteilen oder verweigern. Mit dem Eintrag in diese Handwerksrolle erhält der Firmenleiter auch die Handwerkskarte.Die Beschäftigung eines Meisters im Betrieb ist die elementarstes Voraussetzung. So soll die Qualität der ausgeführten Arbeiten gewährleistet werden. Das Dachedeckerunternehmen muss von einem Handwerksmeister geleitet werden. Ihm unterliegt die handwerkliche Aufsicht für die Umsetzung der Arbeiten.Dazu ist eine Betriebsleitervereinbarung vonnöten, die häufig von den HWKs als Formblatt zur Verfügung gestellt wird.
Des Weiteren ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt unerlässlich. Das Aufgabengebiet der
Dachdeckerei beinhaltet nicht nur Dichtung konventioneller Steildächer sondern auch die aller anderen Dacharten, wie beispielsweise Flachdach und Tonnendach. In den Arbeitsbereich eines Dachdeckers fällt auch die Installation von Dachflächenfenstern. Die entsprechende Wärmeisolierung wird auch vom Dachdecker erledigt. Auch Wände oder Fassaden können von Dachdeckern abgedichtet werden.Genutzt werden neben Dachziegeln auch Dachschindeln und Schiefer. Bei Flachdächern finden Bitumenbahnen gern Verwendung.Ebenfalls vom Dachdecker-Unternehmen gefertigt werden Unterbauten für Dachbegrünungen.
Die Gesellenausbildung zum Dachdecker
Die Dachdeckerausbildung wird im Dualen-System durchgeführt. Eine Spezialisierung erfolgt in die Bereiche Wand-, Abdichtungs-, Dach- oder Reetdachtechnik (vorwiegend im Norden Deutschlands). Die betriebliche Ausbildung findet bei
Dachdecker-Firmen oder größeren Bauunternehmen statt. Bedingung ist: Es muss ein leitender Meisters präsent sein.Als Dachdecker sollte man in jedem Fall schwindelfrei sein. Viele Arbeiten werden auf Dächern und folglich in größeren Höhen ausgeführt. In der Regel beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre. Bei besonderer Qualifikation kann die Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden.