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Maler Bad Säckingen

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1.

Borho Malergeschäft GmbH


Werderstr. 32, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 6156
Maler Bad Säckingen
(1 Kundenbewertungen)
2.

Alfred Kübeck


Gießenstraße 48, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 8495
Maler Bad Säckingen
3.

Fritz Ays


Im Grütt 1, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 8486
Maler Bad Säckingen
4.

Jürgen Hertwig


Am Wiesenrain 2, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07763 7656
Maler Bad Säckingen
5.

Michael Fricker


Kurzweg 15, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 919370
Maler Bad Säckingen
6.

Oeschger Malerfachbetrieb GmbH


Allmendgrütt 14/2, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 5689-0
Maler Bad Säckingen
7.

Senst G. MalerGesch. Teppichreinigung


Peter-Baur-Weg 10, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 2202
Maler Bad Säckingen
8.

Völkle + Gerspach Malerei für Raum


Martinsweg 29, 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 7856
Maler Bad Säckingen
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Malerbetriebe in Bad Säckingen - Zulassung und Qualifikation.


Wie überall in Deutschland gilt auch in Bad Säckingen der Beruf des Malers als zulassungspflichtige Tätigkeit. Zuständig für die Eintragung in die Handwerksrolle und die damit verknüpfte Aushändigung der Handwerkskarte ist die Handwerkskammer. Eine Übersicht aller Handwerkskammern ist auf www.handwerkskammer.de zu finden. Dort findet man auch die Handwerkshammer, die für Bad Säckingen zuständig zeichnet.

Aufgrund des im Malerhandwerk geltenden Meisterzwangs ist es nur Malermeistern und Gleichgestellten erlaubt, einen Malerbetrieb in Bad Säckingen zu führen. Somit ist die wichtigste Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle der Erwerb der entsprechenden Qualifikation, hier der Meisterbrief als Maler. Die selbständige Ausübung des Handwerks Maler ohne Meisterbrief ist nur mit einer Ausnahmebewilligung oder der sogenannten Altgesellenregelung möglich. Zudem sind auch Industriemeister und bei entsprechender Fachrichtung staatlich geprüfte Techniker und Hochschulabsolventen berechtigt einen Malerbetrieb in Bad Säckingen zu führen. Sollte keine dieser Qualifikationen gegeben sein, so kann der Geschäftsführer oder Inhaber eines Malerbetriebes in Bad Säckingen einen Malermeister einstellen und diesem mittels einer Betriebsleitervereinbarung die fachliche Verantwortung für die Malertätigkeit übertragen. Die Eintragung in die Handwerksrolle befreit jedoch nicht von der Anmeldung des Unternehmens beim für Bad Säckingen zuständigen Gewerbeamt.

Ausbildung zum Maler


Der Beruf des Malers umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten. Vom verantwortungsvollen Umgang mit Farben und Lacken, über Wärmedämmung von Hausfassaden bis hin zum Gestalten von Wohnräumen mit Bodenbelägen, Tapeten und Farben. Hierfür sieht der Beruf des Malers eine Ausbildungszeit von 3 Jahren vor. Das Berufsbild Maler und Lackierer ist unterteilt in die drei Fachrichtungen Gestaltung und Instandhaltung (Maler und Tapezierer), Kirchenmalerei und Denkmalpflege so wie Bauten- und Korrosionsschutz. Laut Ausbildungsordnung für Maler und Lackierer findet eine Differenzierung der Fachbereiche erst im 3. Ausbildungsjahr statt.

Malermeister


Früher galt eine drei- bis fünfjährige Praxiserfahrung als Malergeselle als Voraussetzung, sich zur Meisterprüfung für das Maler- und Lackiererhandwerk anzumelden. Heute kann die Meisterprüfung direkt nach dem erfolgreichen Abschluss der Gesellenprüfung abgelegt werden. Wegen der hohen Kosten, die mit der Prüfung zum Malermeister einhergehen, können viele Maler einen Meisterlehrgang direkt nach der Ausbildung jedoch noch nicht finanzieren. Hier bietet sich die Möglichkeit das sogenannte Meister-BAföG zu beantragen. Infos hierzu bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Webseite www.meister-bafoeg.info. Der Besuch einer vorbereitenden Schule ist für die Prüfung zum Malermeister nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Maler in Bad Säckingen sind über den Bundesinnungsverband des deutschen Maler und Lackiererhandwerks, dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (www.farbe.de) organisiert.
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