Gründung einer Dachdeckerei - die Grundvoraussetzungen
Der Beruf des Dachdeckers unterliegt der Autorisation durch die für Bad Neustadt a. d. S. zuständige Handwerkskammer (HWK) (Übersicht unter:
www.handwerkskammer.de). Als beaufsichtigende Einrichtung kann die HWK die Einschreibung in die Handwerksrolle für ein Dachdeckerunternehmen erteilen oder verwehren. Mit Eintragung in die Handwerksrolle erhält der Firmenleiter die Handwerkskarte.Die Einsetzung eines Meisters im Betrieb ist das wichtigste Kriterium. Auf diese Weise wird die Qualität der ausgeführten Dachdeckerarbeiten gesichert. Der Eigentümer bzw. der Chef der
Dachdeckerfirma muss den Meisterbrief für das Dachdeckerhandwerk vorweisen können oder das Dachedeckerunternehmen stellt einen Dachdeckermeister ein und übergibt ihm die handwerkliche Aufsicht bzgl. der Umsetzung der Arbeiten.Hierbei ist eine sogenannte "Betriebsleitervereinbarung" vonnöten, die von vielen HWKs als Formular bereitgestellt wird.Die Eintragung beim Gewerbeamt ist darüber hinaus natürlich notwendig.
Die Dachdeckerei kümmert sich nicht nur um Abdichtung konventioneller Steildächer sondern auch die aller anderen Dachformen, wie beispielsweise Tonnendächer oder Walmdächer. Darüber hinaus werden von Dachdeckern auch Fassaden oder Wände abgedichtet. Der fachlich akkurate Einbau eines Dachfensters gehört ebenfalls in das Tätigkeitsgebiet eines Dachdeckers.Ausser Dachziegeln werden auch Schiefer oder Schindeln genutzt. Bitumenbahnen finden besonders bei Flachdächern gerne Verwendung.
Die Gesellenausbildung zum Dachdecker
Die Dachdeckerausbildung wird in
Bad Neustadt a. d. S. im Dualen-System durchgeführt. Eine Spezialisierung erfolgt in die Bereiche Wand-, Dach-, Abdichtungs- oder Reetdachtechnik (größtenteils in Noddeutschland). Die betriebliche Ausbildung findet bei
Dachdeckerfirmen oder größeren Bauunternehmen statt. Grundvoraussetzung ist: Es muss ein leitender Meisters anwesend sein.Als Dachdecker sollte man in jedem Fall schwindelfrei sein. Viele Arbeiten des Dachdeckers werden auf dem Dach und in Folge dessen auch in größerer Höhe umgesetzt. Das Beachten von Bauzeichnungen und handwerkliche Fähigkeiten werden in der betrieblichen Ausbildung vermittelt. Die Ausbildungsdauer als Dachdecker beträgt in der Regel drei Jahre. Bei besonderer Qualifikation kann die Ausbildung um 6 Monate verkürzt werden.