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Gaststätte Bad Laer

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1.

Restaurant Blombergs Höhen


Auf dem Blomberg 2, 49196 Bad Laer, Tel.: 05424 8899
Gaststätte Bad Laer
(1 Kundenbewertungen)
2.

Azzurro Pizzeria u. Imbiss


Bielefelder Str. 66, 49196 Bad Laer, Tel.: 05424 225959
Gaststätte Bad Laer
3.

Dodt Peter Konditorei Café


Mühlenstr. 1, 49196 Bad Laer, Tel.: 05424 8812
Gaststätte Bad Laer
4.

Gaststätte Café - Galerie-Café


Thieplatz 15, 49196 Bad Laer, Tel.: 05424 7544
Gaststätte Bad Laer
5.

Gaststätte Restaurant - Bistro Arkade


Paulbrink 3, 49196 Bad Laer, Tel.: 05424 9337
Gaststätte Bad Laer
6.

Gaststätte Restaurant - Westerwieder Bauernstube


In den Höfen 3, 49196 Bad Laer, Tel.: 05424 9402
Gaststätte Bad Laer
7.

Redecker Heinrich


Warendorfer Str. 38, 49196 Bad Laer, Tel.: 05424 9155
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Bad Laer


In Bad Laer benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Bad Laer als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Bad Laer tätig.
Eine Gaststätte in Bad Laer umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Bad Laer benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Bad Laer nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Bad Laer muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Bad Laer ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Bad Laer variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Bad Laer zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Bad Laer ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.
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