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Gaststätte Bad Heilbrunn

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Gaststätte Bad Heilbrunn Standardeinträge

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1.

Gaststätte Gasthof zur Post


Badstr. 7, 83670 Bad Heilbrunn, Tel.: 08046 189319
Gaststätte Bad Heilbrunn
2.

Gaststätte Kronschnabl


Adelheidstr. 5, 83670 Bad Heilbrunn, Tel.: 08046 249
Gaststätte Bad Heilbrunn
3.

Gaststätte Ristorante Pizzeria Via Roma


Badstr. 7, 83670 Bad Heilbrunn, Tel.: 08046 189318
Gaststätte Bad Heilbrunn
4.

Pizzeria Fevzi


Wörnerweg 4, 83670 Bad Heilbrunn, Tel.: 08046 8034
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Bad Heilbrunn


In Bad Heilbrunn benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Bad Heilbrunn als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Bad Heilbrunn tätig.
Eine Gaststätte in Bad Heilbrunn umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Bad Heilbrunn benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Bad Heilbrunn nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Bad Heilbrunn muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Bad Heilbrunn ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Bad Heilbrunn variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Bad Heilbrunn zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Bad Heilbrunn ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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