Kriterien zur Gründung einer Dachdecker-Firma in Bad Ems
Das Gewerbe des Dachdeckers unterliegt der Zulassung durch die für
Bad Ems verantwortliche Handwerkskammer (Überblick gibt es auf:
www.handwerkskammer.de). Als übergeordnete Einrichtung kann die HWK den Eintrag in die Handwerksrolle für ein Dachdeckerunternehmen zuerkennen oder verweigern. Mit dem Eintrag in diese Handwerksrolle erhält der Betriebsleiter auch die Handwerkskarte.Die elementarstes Bedingung ist die Beschäftigung eines Meisters im Unternehmen. Dadurch soll die Qualität der ausgeführten Arbeiten gesichert werden. Die
Dachdeckerei muss von einem Meister geleitet werden. Ihm unterliegt die fachliche Aufsicht für die Umsetzung der Arbeiten.Dazu ist eine "Betriebsleitervereinbarung" nötig, die von sehr vielen HWKs als Formblatt bereitgestellt wird.
Eine Eintragung beim zuständigen Gewerbeamt ist darüber hinaus unerlässlich. Die Dachdeckerei kümmert sich nicht nur um wind- und wasserfeste Abdichtung gewöhnlicher Steildächer sondern auch die aller anderen Dacharten, wie z. B. Walmdach, Flachdach oder Tonnendach. Der handwerklich korrekte Einbau von Dachflächenfenstern gehört ebenso in den Arbeitsbereich der Dachdeckerei in Bad Ems.
Genutzt werden neben Dachziegeln auch Schindeln oder Schiefer.
Die Gesellenausbildung zum Dachdecker
Die Ausbildung zum Dachdecker wird in
Bad Ems im Dualen-System von betrieblicher und schulischer Unterrichtung durchgeführt. Eine Spezialisierung erfolgt in die Teilbereiche Wand-, Dach-, Abdichtungs- oder Reetdachtechnik. Die betriebliche Ausbildung findet bei
Dachdeckereien oder größeren Baufirmen statt. Es müssen jedoch die Grundvoraussetzungen in Gestalt eines leitenden Meisters gegeben sein.
Als Dachdecker sollte man in jedem Fall schwindelfrei sein. Viele der Tätigkeiten des Dachdeckers werden auf Dächern und damit in größeren Höhen umgesetzt. Die Dauer der Ausbildung beträgt üblicherweise drei Jahre. Besonders Befähigte können die Ausbildung um sechs Monate verkürzen.