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Gaststätte Augustdorf

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Gaststätte Augustdorf Standardeinträge

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1.

Gaststätte Restaurant - Heidekrug


Waldstr. 202, 32832 Augustdorf, Tel.: 05237 7928
Gaststätte Augustdorf
2.

Gaststätte Restaurant - Imbiss Die Fritten-Schmiede


Pivitsheider Str. 11, 32832 Augustdorf, Tel.: 05237 1883
Gaststätte Augustdorf
3.

Gaststätte Restaurant - Lönsklause


Ernst-Wiechert-Weg 2, 32832 Augustdorf, Tel.: 05237 7240
Gaststätte Augustdorf
4.

Imbiss Kronengrill


Pivitsheider Str. 30, 32832 Augustdorf, Tel.: 05237 898434
Gaststätte Augustdorf
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Augustdorf


In Augustdorf benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Augustdorf als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Augustdorf tätig.
Eine Gaststätte in Augustdorf umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Augustdorf benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Augustdorf nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Augustdorf muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Augustdorf ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Augustdorf variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Augustdorf zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Augustdorf ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.
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