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Gaststätte Auenwald

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1.

Baumann


Rottmannsberg 3, 71549 Auenwald, Tel.: 07192 5444
Gaststätte Auenwald
2.

Gaststätte Restaurant - Auenwälder-Bierklause-PUP


Lippoldsweilerstr. 6, 71549 Auenwald, Tel.: 07191 58058
Gaststätte Auenwald
3.

Gaststätte Restaurant - Traube


Hauptstr. 91, 71549 Auenwald, Tel.: 07191 51454
Gaststätte Auenwald
4.

Gaststätte Restaurant - Waldhaus


Bergstr. 125, 71549 Auenwald, Tel.: 07191 52081
Gaststätte Auenwald
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Auenwald


In Auenwald benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Auenwald als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Auenwald tätig.
Eine Gaststätte in Auenwald umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Auenwald benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Auenwald nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Auenwald muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Auenwald ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Auenwald variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Auenwald zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Auenwald ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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