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Gaststätte Au in der Hallertau

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Gaststätte Au in der Hallertau Premiumeinträge

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Gaststätte Au in der Hallertau Standardeinträge

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1.

Gaststätte Munich's Bistro


Bahnhofstr. 1, 84072 Au i d Hallertau, Tel.: 08752 1297
Gaststätte Au in der Hallertau
2.

Gaststätte Ristorante Pizzeria il Sorriso


Untere Hauptstr. 1, 84072 Au i d Hallertau, Tel.: 08752 811921
Gaststätte Au in der Hallertau
3.

Gaststätte Rosenwirt


Obere Hauptstr. 24, 84072 Au i d Hallertau, Tel.: 08752 324
Gaststätte Au in der Hallertau
4.

Spitzer Stefan


Lohweg 10, 84072 Au i d Hallertau, Tel.: 08752 7455
Gaststätte Au in der Hallertau
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Au in der Hallertau


In Au in der Hallertau benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Au in der Hallertau als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Au in der Hallertau tätig.
Eine Gaststätte in Au in der Hallertau umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Au in der Hallertau benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Au in der Hallertau nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Au in der Hallertau muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Au in der Hallertau ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Au in der Hallertau variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Au in der Hallertau zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Au in der Hallertau ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.
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