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Gaststätte Atzendorf

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1.

Eiscafe u. Bistro Inh. Katrin Dietz


Magdeburg-Leipziger-Str. 2a, 39443 Förderstedt, Tel.: 039266 51313
Gaststätte Atzendorf
2.

Gaststätte Restaurant - Flora


Lindenstr. 24, 39443 Atzendorf b Staßfurt, Tel.: 039266 867
Gaststätte Atzendorf
3.

Gaststätte Restaurant - Raststätte Zum Goldenen Stern


Magdeburg-Leipziger-Chaussee 1a, 39443 Atzendorf b Staßfurt, Tel.: 039266 810
Gaststätte Atzendorf
4.

Gaststätte Restaurant - Zur Eisenbahn


Am Bahnhof 2, 39443 Förderstedt, Tel.: 039266 253
Gaststätte Atzendorf
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Atzendorf


In Atzendorf benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Atzendorf als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Atzendorf tätig.
Eine Gaststätte in Atzendorf umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Atzendorf benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Atzendorf nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Atzendorf muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Atzendorf ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Atzendorf variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Atzendorf zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Atzendorf ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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