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Gaststätte Aspenstedt

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Gaststätte Aspenstedt Standardeinträge

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1.

Gasthaus Prinz von Preußen Inh. Udo Odenbach


Hauptstr. 129, 38822 Schachdorf Ströbeck, Tel.: 039427 206
Gaststätte Aspenstedt
2.

Gaststätte Hagenguth Inh. Marianne Neumann


Große Str. 17, 38822 Aspenstedt, Tel.: 039427 275
Gaststätte Aspenstedt
3.

Zum Gambrinus Inh. Inge Hermann


Kirchstr. 12, 38822 Groß Quenstedt, Tel.: 039424 5846
Gaststätte Aspenstedt
4.

Zum Storchennest Inh. Fam. Bückner


Bauernreihe 35, 38822 Halberstadt, Tel.: 039424 389
Gaststätte Aspenstedt
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Aspenstedt


In Aspenstedt benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Aspenstedt als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Aspenstedt tätig.
Eine Gaststätte in Aspenstedt umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Aspenstedt benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Aspenstedt nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Aspenstedt muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Aspenstedt ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Aspenstedt variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Aspenstedt zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Aspenstedt ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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