Gründung einer Dachdecker-Firma, die Kriterien
Die Tätigkeit des Dachdeckers unterliegt der Autorisation durch die für Aspenstedt verantwortliche Handwerkskammer (Übersicht auf: handwerkskammer.de). Als weisungsbefugte Institution kann die Handwerkskammer den Eintrag in die Handwerksrolle für eine Dachdeckerei zuerkennen oder verweigern. Mit der Eintragung in diese Handwerksrolle wird dem Unternehmensgründer die Handwerkskarte übergeben.Die wesentlichstes Anforderung ist die Beschäftigung eines Dachdeckermeisters im Unternehmen. Damit wird die Güte der ausgeführten Dachdeckerarbeiten gewährleistet. Das Dachdecker-Unternehmen sollte von einem Meister geleitet werden. Ihm unterliegt die handwerkliche Aufsicht für die Umsetzung der Arbeiten.Hierbei ist eine Betriebsleitervereinbarung unabdingbar. Eine solche gibt es häufig als Formular bei den Handwerkskammern.Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist zusätzlich zur handwerklichen Befugnis selbstverständlich unerlässlich.
Der Dachdecker ist in Aspenstedt nicht nur zuständig für wasser- und windfeste Abdichtung gewöhnlicher Steildächer sondern auch die aller anderen Dacharten, wie zum Beispiel Tonnendach, Flachdach und Walmdach. Auch Wände oder Fassaden können von den Dachdeckern abgedichtet werden. In den Arbeitsbereich der Dachdeckerei in Aspenstedt fällt ebenfalls die Installation von Dachflächenfenstern.Ausser Dachziegeln werden auch Schiefer oder Dachschindeln genutzt. Selbst der Grundaufbau für Dachbegrünungen wird vom Dachdeckerunternehmen gefertigt.
Die Gesellenausbildung zum Dachdecker
Die Dachdeckerausbildung wird im Dualen-System (schulische und betriebliche Ausbildung) durchgeführt. Eine Differenzierung erfolgt in die Teilbereiche Wand-, Dach-, Abdichtungs- oder Reetdachtechnik (zumeist im Norden Deutschlands). Als betrieblicher Ausbilder bieten sich Dachdeckerunternehmen oder größere Baufirmen an. Es müssen jedoch die Voraussetzungen in Form eines leitenden Meisters erfüllt sein. Viele Tätigkeiten des Dachdeckers werden auf Dächern und damit in größerer Höhe umgesetzt.
Die Dauer der Ausbildung beträgt gewöhnlich 3 Jahre. Bei besonderer Befähigung kann die Ausbildung um 6 Monate verkürzt werden.
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