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Gaststätte Aschau im Chiemgau

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1.

Bistro Chablis


Bahnhofstr. 6, 83229 Aschau i. Chiemgau, Tel.: 08052 1082
Gaststätte Aschau im Chiemgau
2.

Gasthaus Geigelstein Häuslmann Lorenz


Huben 7, 83229 Aschau i. Chiemgau, Tel.: 08057 310
Gaststätte Aschau im Chiemgau
3.

Gasthof Pension und Metzgerei Klaus Baumbach


Kampenwandstr. 75, 83229 Aschau i. Chiemgau, Tel.: 08052 1481
Gaststätte Aschau im Chiemgau
4.

Gaststätte Café - Cafe Miriam


Scheibenwandstr. 1, 83229 Aschau i. Chiemgau, Tel.: 08052 957895
Gaststätte Aschau im Chiemgau
5.

Gaststätte Restaurant - Bahnhofskiosk


Bahnhofsplatz 5, 83229 Aschau i. Chiemgau, Tel.: 08052 4791
Gaststätte Aschau im Chiemgau
6.

Gaststätte Restaurant - Gasthof Wildschütz


Kampenwandstr. 26, 83229 Aschau i. Chiemgau, Tel.: 08052 1365
Gaststätte Aschau im Chiemgau
7.

Kampenwand


Bernauer Str. 1, 83229 Aschau i. Chiemgau, Tel.: 08052 2440
Gaststätte Aschau im Chiemgau
8.

Wintergarten


Aufhamer Str. 20, 83229 Aschau i. Chiemgau, Tel.: 08052 957557
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Aschau im Chiemgau


In Aschau im Chiemgau benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Aschau im Chiemgau als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Aschau im Chiemgau tätig.
Eine Gaststätte in Aschau im Chiemgau umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Aschau im Chiemgau benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Aschau im Chiemgau nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Aschau im Chiemgau muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Aschau im Chiemgau ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Aschau im Chiemgau variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Aschau im Chiemgau zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Aschau im Chiemgau ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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