Gründung eines Dachdecker-Unternehmens in Aschaffenburg - die Grundvoraussetzungen
Das Gewerbe des Dachdeckers unterliegt der Berechtigung durch die für Aschaffenburg verantwortliche Handwerkskammer (HWK) (eine Übersicht finden Sie auf: handwerkskammer.de). Als kontrollierende Organisation kann die HWK einer Dachdeckerei die Einschreibung in die Handwerksrolle zusprechen oder verweigern. Mit Eintrag in die Handwerksrolle erhält der Unternehmensleiter auch die Handwerkskarte.Die Einsetzung eines Meisters im Unternehmen ist das wesentlichstes Kriterium. Hiermit soll die Qualität der ausgeführten Arbeiten gesichert werden. Die Dachdeckerei sollte von einem Dachdeckermeister geleitet werden. Ihm unterliegt die fachliche Verantwortung für die Realisierung der Arbeiten.Hierbei ist eine sogenannte Betriebsleitervereinbarung erforderlich, die häufig von den HWKs als Formblatt zur Verfügung gestellt wird.Eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ist darüber hinaus notwendig. Die für Aschaffenburg verantwortliche Verwaltungsstelle erfahren Sie bei der Stadtverwaltung.Der Dachdecker ist in Aschaffenburg nicht nur zuständig für Dichtung von Steildächern sondern auch die aller anderen Dacharten, wie beispielsweise Walmdächer, Flachdächer oder Tonnendächer. In den Arbeitsbereich des Dachdeckers fällt ebenfalls der Einbau eines Dachfensters. Die dazugehörende Wärmeisolierung wird ebenfalls durch die Dachdeckerei ausgeführt. Genutzt werden ausser Dachziegeln auch Werkstoffe wie Dachschindeln und Schiefer. Bitumenbahnen finden besonders bei Flachdächern gern Verwendung. Auch der Grundaufbau für Dachbegrünungen wird von der Dachdeckerei errichtet.
Ausbildung als Geselle/in für den Beruf: Dachdecker
Die Ausbildung zum Dachdeckergesellen wird im Dualen-System (betriebliche und schulische Ausbildung) durchgeführt. Eine Differenzierung erfolgt in die Teilbereiche Wand-, Abdichtungs-, Dach- oder Reetdachtechnik (größtenteils in Noddeutschland). Die betriebliche Ausbildung findet bei Dachdeckereien oder größeren Baufirmen statt. Bedingung ist: Es muss ein betriebsleitender Meisters anwesend sein.
Um Dachdecker zu werden ist die wichtigste Grundbedingung die Schwindelfreiheit. Viele der Tätigkeiten werden auf dem Dach und folglich in größeren Höhen umgesetzt.
Gewöhnlich beträgt die Ausbildungsdauer als Dachdecker drei Jahre. Bei besonderer Qualifikation kann die Ausbildung um 6 Monate verkürzt werden.
Dachdecker in anderen Städten