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Gaststätte Arzbach

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1.

Gaststätte Altes Bierhaus


Am Bierhaus 1, 56337 Arzbach, Westerw, Tel.: 02603 9392-0
Gaststätte Arzbach
2.

Gaststätte Nassauer Hof


Unterdorfstr. 33, 56337 Eitelborn, Tel.: 02620 950960
Gaststätte Arzbach
3.

Gaststätte Zum Wiesengrund


Hauptstr. 11, 56337 Arzbach, Westerw, Tel.: 02603 8132
Gaststätte Arzbach
4.

Zur Augst


Hauptstr. 10, 56337 Kadenbach, Tel.: 02620 8175
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Arzbach


In Arzbach benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Arzbach als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Arzbach tätig.
Eine Gaststätte in Arzbach umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Arzbach benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Arzbach nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Arzbach muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Arzbach ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Arzbach variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Arzbach zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Arzbach ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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