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Gaststätte Arnsdorf

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1.

Gaststätte Restaurant - Gasthof Kleinwolmsdorf Inh. Thomas Schömann


Hauptstr. 70b, 01477 Kleinwolmsdorf, Tel.: 035200 20537
Gaststätte Arnsdorf
2.

Gaststätte Restaurant - Schwarzes Roß


Bautzner Landstr. 1, 01477 Fischbach b Dresden, Tel.: 035200 24415
Gaststätte Arnsdorf
3.

Kulturhaus


Wilschdorfer Str. 3, 01477 Fischbach b Dresden, Tel.: 035200 24116
Gaststätte Arnsdorf
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Arnsdorf


In Arnsdorf benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Arnsdorf als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Arnsdorf tätig.
Eine Gaststätte in Arnsdorf umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Arnsdorf benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Arnsdorf nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Arnsdorf muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Arnsdorf ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Arnsdorf variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Arnsdorf zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Arnsdorf ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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