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Gaststätte Arnbruck

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1.

Gaststätte Auberge


Fichtenweg 7, 93471 Arnbruck, Tel.: 09945 1442
Gaststätte Arnbruck
2.

Gaststätte Unterschaffer


Graf-Arno-Str. 7, 93471 Arnbruck, Tel.: 09945 9400-0
Gaststätte Arnbruck
3.

Gaststätte Zum Dorfwirt


Wittelsbacherstr. 4, 93471 Arnbruck, Tel.: 09945 905410
Gaststätte Arnbruck
4.

Höbinger Kutscherstub'n


Höbing 11, 93471 Arnbruck, Tel.: 09945 9057053
Gaststätte Arnbruck
5.

Hotel Hubertus


Riedelsteinstr. 9, 93471 Arnbruck, Tel.: 09945 676
Gaststätte Arnbruck
6.

King's Pub


Zellertalstr. 6, 93471 Arnbruck, Tel.: 09945 1074
Gaststätte Arnbruck
7.

Zur Linde


Eckerstr. 16, 93471 Arnbruck, Tel.: 09945 316
Gaststätte Arnbruck
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Arnbruck


In Arnbruck benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Arnbruck als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Arnbruck tätig.
Eine Gaststätte in Arnbruck umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Arnbruck benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Arnbruck nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Arnbruck muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Arnbruck ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Arnbruck variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Arnbruck zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Arnbruck ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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