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Gaststätte Argenbühl

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Gaststätte Argenbühl Premiumeinträge

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1.

Gaststätte Dorfcafe


Sennereiweg 3, 88260 Argenbühl, Tel.: 07566 941840
Gaststätte Argenbühl
2.

Gaststätte Meckatzer Stüble


Wetzelsrieder Str. 27, 88260 Argenbühl, Tel.: 07522 913336
Gaststätte Argenbühl
3.

Hirsch


Ried 15, 88260 Argenbühl, Tel.: 07562 8406
Gaststätte Argenbühl
4.

Kempter Annemarie


Aschen 1, 88260 Argenbühl, Tel.: 07566 1575
Gaststätte Argenbühl
5.

Rose


Dorfplatz 7, 88260 Argenbühl, Tel.: 07566 336
Gaststätte Argenbühl
6.

Zum Ochsen


Wetzelsrieder Str. 21, 88260 Argenbühl, Tel.: 07522 6829
Gaststätte Argenbühl
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Argenbühl


In Argenbühl benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Argenbühl als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Argenbühl tätig.
Eine Gaststätte in Argenbühl umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Argenbühl benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Argenbühl nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Argenbühl muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Argenbühl ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Argenbühl variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Argenbühl zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Argenbühl ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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