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Gaststätte Arenzhain

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Gaststätte Arenzhain Premiumeinträge

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Gaststätte Arenzhain Standardeinträge

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1.

Drei Linden Inh. Heidi Neumann


Hauptstr. 77, 03253 Schönborn, Tel.: 035326 643
Gaststätte Arenzhain
2.

Gasthaus Hennersdorf Inh. Eva-Maria Bendisch


Finsterwalder Str. 1, 03253 Doberlug-Kirchhain, Tel.: 035322 2826
Gaststätte Arenzhain
3.

Hubertusklause Inh. Manfred Burigk


Grimmerstr. 45, 03253 Doberlug-Kirchhain, Tel.: 035322 2687
Gaststätte Arenzhain
4.

Steins Bierstuben Inh. Peter Eberhard


Hauptstr. 78, 03253 Doberlug-Kirchhain, Tel.: 035322 2307
Gaststätte Arenzhain
5.

Zur Linde Inh. Reinhard Marticke


Schillerstr. 6, 03253 Doberlug-Kirchhain, Tel.: 035322 2535
Gaststätte Arenzhain
6.

Zur Waldhufe Inh. Heinz Köppl


Waldhufenstr. 55, 03253 Doberlug-Kirchhain, Tel.: 035322 2465
Gaststätte Arenzhain
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Arenzhain


In Arenzhain benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Arenzhain als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Arenzhain tätig.
Eine Gaststätte in Arenzhain umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Arenzhain benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Arenzhain nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Arenzhain muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Arenzhain ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Arenzhain variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Arenzhain zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Arenzhain ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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