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Rechtsanwalt Anemolter-Schinna

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Rechtsanwalt Anemolter-Schinna Premiumeinträge

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1.

Rolf Schultz


Bahnhofstraße 12, 31592 Stolzenau, Tel.: 05761 2059
Rechtsanwalt Anemolter-Schinna
2.

Siemann Friedhelm


Hinterm Dahle 2, 31592 Stolzenau, Weser, Tel.: 05761 7677
Rechtsanwalt Anemolter-Schinna
3.

Werner Habermann


Bahnhofstraße 12, 31592 Stolzenau, Tel.: 05761 2059
Rechtsanwalt Anemolter-Schinna
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Rechstanwälte für Anemolter-Schinna



Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen sind nach dem Gesetz die unabhängigen Ratgeber und Vertreter in allen rechtlichen Angelegenheiten.Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fassen sich als Dienstleiter auf, die in erster Linie verpflichtet sind, den Wünschen ihrer Mandanten zu helfen.

Dabei üben sie ihr Gewerbe frei und unabhängig aus. Sie unterliegen keiner staatlichen Überprüfung oder Einflussnahme.Vor Schiedsgerichten, Gerichten oder Behörden hat jeder Bürger das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt seiner persönlichen Wahl beraten und repräsentieren zu lassen.

Vertretung vor dem Landgericht (LG), Oberlandesgericht(OLG) oder Oberverwaltungsgerich (OVG)



In rechtlichen Angelegenheiten, die bei dem Landgericht, Oberlandesgericht oder Oberverwaltungsgericht anhängig sind, muss sich ein Rechtsuchender durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt vertreten lassen.

Eine Eigentümlichkeit gilt vor den Landesarbeitsgerichten. Hier ist verpflichtend, dass sich jeder Bürger entweder durch einen Rechtsanwalt oder einen Vertreter einer Arbeitnehmervertretung oder einer Arbeitgebervertretung repräsentieren lassen.

Es geht auch ohne Rechtsanwalt



In den Rechtsangelegenheiten beim Amtsgericht - mit Ausnahme der Ehe- und Familienstreitsachen - darf sich ein Bürger selbst vertreten. Das Gleiche gilt für die Rechtsangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten sowie bei der sozialen Gerichtsbarkeit.

Spezialisierte Rechtanwälte



Im Laufe der Zeit haben sich viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte spezialisiert, obwohl getreu dem Gesetz jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt berechtigt ist, in sämtlichen Rechtsangelegenheiten aktiv zu werden.

Darüber hinaus werden von Rechtsanwälten auch Tätigkeitsschwerpunkte und Interessengebiete genannt, die auf eigener Abschätzung beruhen und keinesfalls der Befähigung eines Fachanwalts gleichkommen.

Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen der Berufsaufsicht über die für Anemolter-Schinna zuständige Anwaltskammer. Diese entscheidet auch über die Zulassung der Anwältinnen und Anwälte wie auch die Fortdauer dieser Zulassung.
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