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Maler Altkirchen

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1.

Horst Hemmann


Rosa-Luxemburg-Straße 2, 04626 Schmölln Thür, Tel.: 034491 26242
Maler Altkirchen
2.

Maler GmbH Taudte


Dorfstr. 10, 04626 Posterstein, Tel.: 036602 92236
Maler Altkirchen
3.

Malermeister Reinhard Trummer


Am Bach 12, 04626 Schmölln, Tel.: 034491 82425
Maler Altkirchen
4.

Malermeister Thomas Riedel


Altenburger Str. 72, 04626 Schmölln, Tel.: 034491 56766
Maler Altkirchen
5.

Müller Peter


Köthenitzer Grund 5, 04626 Altkirchen b Schmölln, Thür, Tel.: 034491 83098
Maler Altkirchen
6.

Oelsner Ulrich


Hainanger 23, 04626 Schmölln, Tel.: 034491 27506
Maler Altkirchen
7.

Schenk Dieter


Raudenitzer Berg 21, 04626 Nöbdenitz, Tel.: 034496 22264
Maler Altkirchen
8.

Taubert Jürgen


Birkenallee 27, 04626 Schmölln, Thür, Tel.: 034491 62967
Maler Altkirchen
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Malerbetriebe in Altkirchen - Zulassung und Qualifikation.


Wie überall in Deutschland gilt auch in Altkirchen der Beruf des Malers als zulassungspflichtige Tätigkeit. Zuständig für die Eintragung in die Handwerksrolle und die damit verknüpfte Aushändigung der Handwerkskarte ist die Handwerkskammer. Eine Übersicht aller Handwerkskammern ist auf www.handwerkskammer.de zu finden. Dort findet man auch die Handwerkshammer, die für Altkirchen zuständig zeichnet.

Aufgrund des im Malerhandwerk geltenden Meisterzwangs ist es nur Malermeistern und Gleichgestellten erlaubt, einen Malerbetrieb in Altkirchen zu führen. Somit ist die wichtigste Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle der Erwerb der entsprechenden Qualifikation, hier der Meisterbrief als Maler. Die selbständige Ausübung des Handwerks Maler ohne Meisterbrief ist nur mit einer Ausnahmebewilligung oder der sogenannten Altgesellenregelung möglich. Zudem sind auch Industriemeister und bei entsprechender Fachrichtung staatlich geprüfte Techniker und Hochschulabsolventen berechtigt einen Malerbetrieb in Altkirchen zu führen. Sollte keine dieser Qualifikationen gegeben sein, so kann der Geschäftsführer oder Inhaber eines Malerbetriebes in Altkirchen einen Malermeister einstellen und diesem mittels einer Betriebsleitervereinbarung die fachliche Verantwortung für die Malertätigkeit übertragen. Die Eintragung in die Handwerksrolle befreit jedoch nicht von der Anmeldung des Unternehmens beim für Altkirchen zuständigen Gewerbeamt.

Ausbildung zum Maler


Der Beruf des Malers umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten. Vom verantwortungsvollen Umgang mit Farben und Lacken, über Wärmedämmung von Hausfassaden bis hin zum Gestalten von Wohnräumen mit Bodenbelägen, Tapeten und Farben. Hierfür sieht der Beruf des Malers eine Ausbildungszeit von 3 Jahren vor. Das Berufsbild Maler und Lackierer ist unterteilt in die drei Fachrichtungen Gestaltung und Instandhaltung (Maler und Tapezierer), Kirchenmalerei und Denkmalpflege so wie Bauten- und Korrosionsschutz. Laut Ausbildungsordnung für Maler und Lackierer findet eine Differenzierung der Fachbereiche erst im 3. Ausbildungsjahr statt.

Malermeister


Früher galt eine drei- bis fünfjährige Praxiserfahrung als Malergeselle als Voraussetzung, sich zur Meisterprüfung für das Maler- und Lackiererhandwerk anzumelden. Heute kann die Meisterprüfung direkt nach dem erfolgreichen Abschluss der Gesellenprüfung abgelegt werden. Wegen der hohen Kosten, die mit der Prüfung zum Malermeister einhergehen, können viele Maler einen Meisterlehrgang direkt nach der Ausbildung jedoch noch nicht finanzieren. Hier bietet sich die Möglichkeit das sogenannte Meister-BAföG zu beantragen. Infos hierzu bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Webseite www.meister-bafoeg.info. Der Besuch einer vorbereitenden Schule ist für die Prüfung zum Malermeister nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Maler in Altkirchen sind über den Bundesinnungsverband des deutschen Maler und Lackiererhandwerks, dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (www.farbe.de) organisiert.

Verwandte Begriffe


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