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Gaststätte Altjeßnitz

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1.

Gaststätte Bar - Dessauer Hof


Dessauer Str. 9, 06800 Jeßnitz, Anh, Tel.: 03494 34059
Gaststätte Altjeßnitz
2.

Gaststätte Bar - Pizzeria Am Meilenstein


Wolfener Str. 40, 06800 Jeßnitz, Anh, Tel.: 03494 502150
Gaststätte Altjeßnitz
3.

Gaststätte Bar - Sportlerheim


Dessauer Str. 84a, 06800 Jeßnitz, Anh, Tel.: 03494 20089
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Altjeßnitz


In Altjeßnitz benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Altjeßnitz als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Altjeßnitz tätig.
Eine Gaststätte in Altjeßnitz umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Altjeßnitz benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Altjeßnitz nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Altjeßnitz muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Altjeßnitz ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Altjeßnitz variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Altjeßnitz zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Altjeßnitz ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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