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Gaststätte Altersbach

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1.

Hohe Möst Inh. Sabine Severin


Hauptstr. 55, 98587 Unterschönau, Tel.: 036847 30382
Gaststätte Altersbach
2.

Sattelberg Inh. Edelgard Wagner


Hauptstr. 64, 98587 Bermbach, Tel.: 036847 32224
Gaststätte Altersbach
3.

Zur Guten Quelle Inh. Horst Wilhelm


Suhler Str. 32, 98587 Springstille, Tel.: 036847 30080
Gaststätte Altersbach
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Altersbach


In Altersbach benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Altersbach als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Altersbach tätig.
Eine Gaststätte in Altersbach umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Altersbach benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Altersbach nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Altersbach muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Altersbach ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Altersbach variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Altersbach zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Altersbach ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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