Kriterien zur Gründung einer Dachdecker-Firma in Altenkunstadt
Das Gewerbe des Dachdeckers unterliegt der Autorisierung durch die für Altenkunstadt zuständige Handwerkskammer (HWK) (Überblick gibts auf:
www.handwerkskammer.de). Als Aufsicht führende Institution kann die HWK einem Dachdecker den Eintrag in die Handwerksrolle erteilen oder verwehren. Mit Eintrag in diese Handwerksrolle erhält der Betriebsgründer die Handwerkskarte.
Die wichtigstes Voraussetzung ist die Einsetzung eines Meisters im Unternehmen. Dadurch soll die Güte der umgesetzten Dachdeckerarbeiten gewährleistet werden. Das Dachdecker-Unternehmen muss von einem Meister geleitet werden. Ihm unterliegt die handwerkliche Zuständigkeit bezüglich der Durchführung der Dachdeckerarbeiten.In diesem Fall ist eine "Betriebsleitervereinbarung" zu erstellen, die oftmals von den Handwerkskammern als Formular bereitgestellt wird.Selbstverständlich muss das
Dachdecker-Unternehmen auch beim Gewerbeamt gemeldet werden. Die für
Altenkunstadt verantwortliche Verwaltungsstelle erfahren Sie bei der Stadtverwaltung für
Altenkunstadt.
Der Tätigkeitsbereich der Dachdeckerei umfasst nicht nur die Dichtung von Steildächern sondern auch die aller anderen Dacharten, wie zum Beispiel Walmdächer und Tonnendächer. Auch Wände oder Fassaden können von Dachdeckern mit witterungsbeständiger Außenabdichtung versehen werden. Der fachlich präzise Einbau eines Dachfensters gehört genauso in das Aufgabengebiet der
Dachdeckerei in Altenkunstadt.
Neben Dachziegeln werden auch Schiefer oder Schindeln genutzt. Bitumenbahnen finden besonders bei Flachdächern gerne Verwendung. Selbst der Grundaufbau für Dachbegrünungen wird von der
Dachdecker-Firma erstellt.
Die Ausbildung zum Dachdecker
Durchgeführt wird die Ausbildung zum Dachdeckergesellen im dualen System (betriebliche und schulische Ausbildung). Eine Differenzierung erfolgt in die Teilbereiche Dach-, Wand-, Abdichtungs- oder Reetdachtechnik. Die betriebliche Ausbildung findet bei Dachdeckerunternehmen oder größeren Bauunternehmen statt. Voraussetzung ist: Es muss ein betriebsleitender Meisters vorhanden sein.
Um den Beruf des Dachdeckers zu erlernen ist eine der wichtigsten Bedingung die Schwindelfreiheit. Viele der Arbeiten werden auf Dächern und dadurch auch in größerer Höhe ausgeführt. Handwerkliche Fähigkeiten und das Verstehen von Bauzeichnungen werden in der betrieblichen Ausbildung vermittelt. Die Ausbildungsdauer als Dachdecker beträgt normalerweise drei Jahre. Besonders Befähigte können die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen.