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Gaststätte Altenholz

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1.

Allee Café


Stifter Allee 6, 24161 Altenholz, Tel.: 0431 324646
Gaststätte Altenholz
2.

Gaststätte Restaurant - La Cuisine


Kronsberg 9, 24161 Altenholz, Tel.: 0431 3288811
Gaststätte Altenholz
3.

Gaststätte Restaurant - Restaurant Hellas


Ostpreußenplatz 13, 24161 Altenholz, Tel.: 0431 324439
Gaststätte Altenholz
4.

Sportrestaurant im Gemeindezentrum


Klausdorfer Str. 78B, 24161 Altenholz, Tel.: 0431 324257
Gaststätte Altenholz
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Altenholz


In Altenholz benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Altenholz als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Altenholz tätig.
Eine Gaststätte in Altenholz umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Altenholz benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Altenholz nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Altenholz muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Altenholz ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Altenholz variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Altenholz zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Altenholz ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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