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Gaststätte Altenhof

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1.

Gasthaus Am Spring


Joachimsthaler Chaussee, 16244 Altenhof b Eberswalde, Tel.: 033363 4201
Gaststätte Altenhof
2.

Gaststätte Restaurant /Pension Weißer Hirsch


Adolf-August-Str. 35, 16244 Altenhof b Eberswalde, Tel.: 033363 52811
Gaststätte Altenhof
3.

Gaststätte Restaurant Strandpavillon Inh. Werner Zobel


Am See 2, 16244 Altenhof b Eberswalde, Tel.: 033363 52816
Gaststätte Altenhof
4.

Seeblick


Am See 1, 16244 Altenhof b Eberswalde, Tel.: 033363 2234
Gaststätte Altenhof
5.

Zur Schlemmerstube


Eberswalder Str. 8a, 16244 Altenhof b Eberswalde, Tel.: 033363 3162
Gaststätte Altenhof
6.

Zur Waage II Inh. Fa. Zeise


Hauptstr. 93, 16244 Schorfheide, Tel.: 03335 30307
Gaststätte Altenhof
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Altenhof


In Altenhof benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Altenhof als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Altenhof tätig.
Eine Gaststätte in Altenhof umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Altenhof benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Altenhof nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Altenhof muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Altenhof ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Altenhof variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Altenhof zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Altenhof ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.
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