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Maler Altenburg

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1.

Altenburger Maler GmbH


August-Bebel-Str. 14 a, 04600 Altenburg, Tel.: 03447 3815-0
Maler Altenburg
2.

Knoth Benno


Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 1, 04600 Altenburg, Thür, Tel.: 03447 311121
Maler Altenburg
3.

Malerfachbetrieb Thimann GbR


Richard-Wagner-Platz 22, 04600 Altenburg, Thür, Tel.: 03447 503861
Maler Altenburg
4.

Malermeisterin Cornelia Ostermann


Buchenring 08, 04600 Altenburg, Tel.: 03447 847101
Maler Altenburg
5.

Peter Klose


Bonhoefferstraße 42, 04600 Altenburg Thür, Tel.: 03447 861688
Maler Altenburg
6.

Schröter Frank


Albert-Einstein-Str. 31, 04600 Altenburg, Tel.: 03447 501654
Maler Altenburg
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Malerbetriebe in Altenburg - Zulassung und Qualifikation.


Wie überall in Deutschland gilt auch in Altenburg der Beruf des Malers als zulassungspflichtige Tätigkeit. Zuständig für die Eintragung in die Handwerksrolle und die damit verknüpfte Aushändigung der Handwerkskarte ist die Handwerkskammer. Eine Übersicht aller Handwerkskammern ist auf www.handwerkskammer.de zu finden. Dort findet man auch die Handwerkshammer, die für Altenburg zuständig zeichnet.

Aufgrund des im Malerhandwerk geltenden Meisterzwangs ist es nur Malermeistern und Gleichgestellten erlaubt, einen Malerbetrieb in Altenburg zu führen. Somit ist die wichtigste Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle der Erwerb der entsprechenden Qualifikation, hier der Meisterbrief als Maler. Die selbständige Ausübung des Handwerks Maler ohne Meisterbrief ist nur mit einer Ausnahmebewilligung oder der sogenannten Altgesellenregelung möglich. Zudem sind auch Industriemeister und bei entsprechender Fachrichtung staatlich geprüfte Techniker und Hochschulabsolventen berechtigt einen Malerbetrieb in Altenburg zu führen. Sollte keine dieser Qualifikationen gegeben sein, so kann der Geschäftsführer oder Inhaber eines Malerbetriebes in Altenburg einen Malermeister einstellen und diesem mittels einer Betriebsleitervereinbarung die fachliche Verantwortung für die Malertätigkeit übertragen. Die Eintragung in die Handwerksrolle befreit jedoch nicht von der Anmeldung des Unternehmens beim für Altenburg zuständigen Gewerbeamt.

Ausbildung zum Maler


Der Beruf des Malers umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten. Vom verantwortungsvollen Umgang mit Farben und Lacken, über Wärmedämmung von Hausfassaden bis hin zum Gestalten von Wohnräumen mit Bodenbelägen, Tapeten und Farben. Hierfür sieht der Beruf des Malers eine Ausbildungszeit von 3 Jahren vor. Das Berufsbild Maler und Lackierer ist unterteilt in die drei Fachrichtungen Gestaltung und Instandhaltung (Maler und Tapezierer), Kirchenmalerei und Denkmalpflege so wie Bauten- und Korrosionsschutz. Laut Ausbildungsordnung für Maler und Lackierer findet eine Differenzierung der Fachbereiche erst im 3. Ausbildungsjahr statt.

Malermeister


Früher galt eine drei- bis fünfjährige Praxiserfahrung als Malergeselle als Voraussetzung, sich zur Meisterprüfung für das Maler- und Lackiererhandwerk anzumelden. Heute kann die Meisterprüfung direkt nach dem erfolgreichen Abschluss der Gesellenprüfung abgelegt werden. Wegen der hohen Kosten, die mit der Prüfung zum Malermeister einhergehen, können viele Maler einen Meisterlehrgang direkt nach der Ausbildung jedoch noch nicht finanzieren. Hier bietet sich die Möglichkeit das sogenannte Meister-BAföG zu beantragen. Infos hierzu bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Webseite www.meister-bafoeg.info. Der Besuch einer vorbereitenden Schule ist für die Prüfung zum Malermeister nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Maler in Altenburg sind über den Bundesinnungsverband des deutschen Maler und Lackiererhandwerks, dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (www.farbe.de) organisiert.

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