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Maler Altena

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Maler Altena Premiumeinträge

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Maler Altena Standardeinträge

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1.

Andreas Olbrich


Bauernstraße 38, 58762 Altena, Tel.: 02352 73323
Maler Altena
2.

Cormann


Hauptstraße 3, 58762 Altena, Tel.: 02352 75675
Maler Altena
3.

Dieter Keune


Nüggelnstück 17, 58762 Altena, Tel.: 02352 52534
Maler Altena
4.

Ernst Beck


Auf der Böcke 35, 58762 Altena, Westf, Tel.: 02352 71564
Maler Altena
5.

Gerhard Rump


Schulstraße 10, 58762 Altena, Tel.: 02352 71979
Maler Altena
6.

Graewe GmbH


Rahmedestr. 15, 58762 Altena, Westf, Tel.: 02352 23114
Maler Altena
7.

Heinrich Grefe


Neuenrader Straße 19, 58762 Altena, Tel.: 02352 71582
Maler Altena
8.

Hundt Hermann


Rahmedestr. 299, 58762 Altena, Westf, Tel.: 02352 52276
Maler Altena
9.

Jürgen Kreckel


Tannenweg 17 a, 58762 Altena, Tel.: 02352 75541
Maler Altena
10.

Karl-F. Seuster


Unterer Ardeyweg 2, 58762 Altena, Tel.: 02352 50659
Maler Altena
11.

Krumme Peter


Hemecker Weg 13, 58762 Altena, Westf, Tel.: 02352 50586
Maler Altena
12.

M. Dittmann


Hügelweg 3, 58762 Altena, Tel.: 02352 50092
Maler Altena
13.

Maler- und Stuckateurgeschäft Seidel GmbH


Hügelweg 22, 58762 Altena, Tel.: 02352 52287
Maler Altena
14.

Malerbetrieb Homberger GmbH


Rahmedestr. 292, 58762 Altena, Westf, Tel.: 02352 52309
Maler Altena
15.

Reinhold Blum


Ihmerter Straße 85, 58762 Altena, Tel.: 02352 71391
Maler Altena
16.

Resch jun. Paul


Ackerstr. 16a, 58762 Altena, Westf, Tel.: 02352 51266
Maler Altena
17.

Stein Harald


Drescheiderhagen 24, 58762 Altena, Westf, Tel.: 02352 953275
Maler Altena
18.

Wilhelm Kapfer


Waldstraße 14, 58762 Altena, Tel.: 02352 50400
Maler Altena
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Malerbetriebe in Altena - Zulassung und Qualifikation.


Wie überall in Deutschland gilt auch in Altena der Beruf des Malers als zulassungspflichtige Tätigkeit. Zuständig für die Eintragung in die Handwerksrolle und die damit verknüpfte Aushändigung der Handwerkskarte ist die Handwerkskammer. Eine Übersicht aller Handwerkskammern ist auf www.handwerkskammer.de zu finden. Dort findet man auch die Handwerkshammer, die für Altena zuständig zeichnet.

Aufgrund des im Malerhandwerk geltenden Meisterzwangs ist es nur Malermeistern und Gleichgestellten erlaubt, einen Malerbetrieb in Altena zu führen. Somit ist die wichtigste Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle der Erwerb der entsprechenden Qualifikation, hier der Meisterbrief als Maler. Die selbständige Ausübung des Handwerks Maler ohne Meisterbrief ist nur mit einer Ausnahmebewilligung oder der sogenannten Altgesellenregelung möglich. Zudem sind auch Industriemeister und bei entsprechender Fachrichtung staatlich geprüfte Techniker und Hochschulabsolventen berechtigt einen Malerbetrieb in Altena zu führen. Sollte keine dieser Qualifikationen gegeben sein, so kann der Geschäftsführer oder Inhaber eines Malerbetriebes in Altena einen Malermeister einstellen und diesem mittels einer Betriebsleitervereinbarung die fachliche Verantwortung für die Malertätigkeit übertragen. Die Eintragung in die Handwerksrolle befreit jedoch nicht von der Anmeldung des Unternehmens beim für Altena zuständigen Gewerbeamt.

Ausbildung zum Maler


Der Beruf des Malers umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten. Vom verantwortungsvollen Umgang mit Farben und Lacken, über Wärmedämmung von Hausfassaden bis hin zum Gestalten von Wohnräumen mit Bodenbelägen, Tapeten und Farben. Hierfür sieht der Beruf des Malers eine Ausbildungszeit von 3 Jahren vor. Das Berufsbild Maler und Lackierer ist unterteilt in die drei Fachrichtungen Gestaltung und Instandhaltung (Maler und Tapezierer), Kirchenmalerei und Denkmalpflege so wie Bauten- und Korrosionsschutz. Laut Ausbildungsordnung für Maler und Lackierer findet eine Differenzierung der Fachbereiche erst im 3. Ausbildungsjahr statt.

Malermeister


Früher galt eine drei- bis fünfjährige Praxiserfahrung als Malergeselle als Voraussetzung, sich zur Meisterprüfung für das Maler- und Lackiererhandwerk anzumelden. Heute kann die Meisterprüfung direkt nach dem erfolgreichen Abschluss der Gesellenprüfung abgelegt werden. Wegen der hohen Kosten, die mit der Prüfung zum Malermeister einhergehen, können viele Maler einen Meisterlehrgang direkt nach der Ausbildung jedoch noch nicht finanzieren. Hier bietet sich die Möglichkeit das sogenannte Meister-BAföG zu beantragen. Infos hierzu bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Webseite www.meister-bafoeg.info. Der Besuch einer vorbereitenden Schule ist für die Prüfung zum Malermeister nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Maler in Altena sind über den Bundesinnungsverband des deutschen Maler und Lackiererhandwerks, dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (www.farbe.de) organisiert.

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