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Gaststätte Alfhausen

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Gaststätte Alfhausen Premiumeinträge

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1.

Bittner Karl-Heinz


Gosestr., 49594 Alfhausen, Tel.: 05464 1255
Gaststätte Alfhausen
2.

Gaststätte Bella Napoli


Gosestr. 3, 49594 Alfhausen, Tel.: 05464 2109
Gaststätte Alfhausen
3.

Gaststätte Der gute Imbiss


Gosestr. 3, 49594 Alfhausen, Tel.: 05464 900377
Gaststätte Alfhausen
4.

Schnöckelborg August


Hauptstr. 13, 49594 Alfhausen, Tel.: 05464 1344
Gaststätte Alfhausen
5.

Steinkamp Wilhelm


Thiener Str. 11, 49594 Alfhausen, Tel.: 05464 1312
Gaststätte Alfhausen
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Alfhausen


In Alfhausen benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Alfhausen als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Alfhausen tätig.
Eine Gaststätte in Alfhausen umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Alfhausen benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Alfhausen nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Alfhausen muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Alfhausen ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Alfhausen variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Alfhausen zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Alfhausen ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.
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