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Gaststätte Alfdorf

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1.

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Hauptstr. 21, 73553 Alfdorf, Tel.: 07172 329600
Gaststätte Alfdorf
2.

Gaststätte Restaurant - Bistro Ceyhun


Leineckstr. 26, 73553 Alfdorf, Tel.: 07172 31151
Gaststätte Alfdorf
3.

Gaststätte Restaurant - Em Flecka


Obere Schloßstr. 1, 73553 Alfdorf, Tel.: 07172 329410
Gaststätte Alfdorf
4.

Gaststätte Restaurant - Ratsstube


Am Alten Rathaus 1, 73553 Alfdorf, Tel.: 07172 3844
Gaststätte Alfdorf
5.

Gaststätte Restaurant - Waldrestaurant Mecki


Pfersbacher Str. 36, 73553 Alfdorf, Tel.: 07171 75950
Gaststätte Alfdorf
6.

KERU-BAU GmbH


Obere Schloßstr. 133, 73553 Alfdorf, Tel.: 07172 31086
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Alfdorf


In Alfdorf benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Alfdorf als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Alfdorf tätig.
Eine Gaststätte in Alfdorf umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Alfdorf benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Alfdorf nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Alfdorf muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Alfdorf ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Alfdorf variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Alfdorf zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Alfdorf ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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