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Gaststätte Aitrach

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1.

Gaststätte Chaussee zum Kreuz


Leutkircher Str. 14, 88319 Aitrach, Tel.: 07565 5388
Gaststätte Aitrach
2.

Gaststätte Garni


Neue-Welt-Str. 103, 88319 Aitrach, Tel.: 07565 5172
Gaststätte Aitrach
3.

Gaststätte Löwen Gasthof


Bahnhofstr. 13, 88319 Aitrach, Tel.: 07565 942848
Gaststätte Aitrach
4.

Gaststätte Pizzeria La Luna


Hauptstr. 57, 88319 Aitrach, Tel.: 07565 943355
Gaststätte Aitrach
5.

Gaststätte Zum Rössle


Hauptstr. 52, 88319 Aitrach, Tel.: 07565 5489
Gaststätte Aitrach
6.

Gaststätte Zum Stiefel


Haslacher Str. 11, 88319 Aitrach, Tel.: 08395 933683
Gaststätte Aitrach
7.

Hirsch


Hauptstr. 21a, 88319 Aitrach, Tel.: 07565 5433
Gaststätte Aitrach
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Aitrach


In Aitrach benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Aitrach als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Aitrach tätig.
Eine Gaststätte in Aitrach umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Aitrach benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Aitrach nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Aitrach muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Aitrach ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Aitrach variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Aitrach zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Aitrach ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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