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Gaststätte Ahrensbök

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Gaststätte Ahrensbök Premiumeinträge

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1.

Zur Gemütlichen Ecke


Plöner Str. 7, 23623 Ahrensbök, Tel.: 04525 7841900
Gaststätte Ahrensbök

Gaststätte Ahrensbök Standardeinträge

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2.

Carbone


Lübecker Str. 10, 23623 Ahrensbök, Tel.: 04525 534
Gaststätte Ahrensbök
3.

Gaststätte Café-Galerie


Lübecker Str. 7, 23623 Ahrensbök, Tel.: 04525 1222
Gaststätte Ahrensbök
4.

Gaststätte Zum Schmetterball


Grüner Redder 4, 23623 Ahrensbök, Tel.: 04525 493764
Gaststätte Ahrensbök
5.

Grill-Imbiß Raststätte


B 432 7, 23623 Ahrensbök, Tel.: 04525 2881
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Ahrensbök


In Ahrensbök benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Ahrensbök als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Ahrensbök tätig.
Eine Gaststätte in Ahrensbök umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Ahrensbök benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Ahrensbök nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Ahrensbök muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Ahrensbök ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Ahrensbök variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Ahrensbök zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Ahrensbök ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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