Betrieb eines Dachdecker-Unternehmens in Aderstedt, die Grundvoraussetzungen
Der Beruf des Dachdeckers unterliegt der Autorisation durch die für Aderstedt verantwortliche Handwerkskammer (Übersicht unter:
www.handwerkskammer.de). Als Aufsicht führende Organisation kann die HWK den Eintrag in die Handwerksrolle für einen Dachdecker zuerkennen oder verweigern. Mit Eintrag in diese Handwerksrolle wird dem Firmenleiter auch die Handwerkskarte übergeben.
Die elementarstes Vorbedingung ist die Einsetzung eines Meisters im Unternehmen. So ist die Güte der ausgeführten Dachdeckerarbeiten gewährleistet. Der Eigentümer bzw. der Geschäftsführer der
Dachdecker-Firma muss Dachdeckermeister sein oder das Dachdecker-Unternehmen stellt einen Handwerksmeister ein und überträgt ihm die handwerkliche Aufsicht für die Umsetzung der Arbeiten.Dazu ist eine "Betriebsleitervereinbarung" von Nöten. Diese gibt es oftmals als Formular bei den HWKs.
Natürlich muss die Firma auch beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden. Das Arbeitsfeld des Dachdeckers beinhaltet nicht nur die Abdichtung gewöhnlicher Steildächer sondern auch die aller anderen Dachformen, wie beispielsweise Tonnendächer oder Walmdächer. In das Tätigkeitsgebiet der
Dachdeckerei fällt ebenfalls der handwerklich korrekte Einbau eines Dachflächenfensters. Ausser Dachziegeln werden auch Werkstoffe wie Schiefer und Dachschindeln genutzt.
Die Gesellenausbildung zum Dachdecker
Durchgeführt wird die Ausbildung zum Dachdeckergesellen im Dualen-System von betrieblicher und schulischer Ausbildung. Eine Differenzierung erfolgt in die Bereiche Dach-, Wand-, Abdichtungs- oder Reetdachtechnik. Als betrieblicher Ausbilder bieten sich Dachdeckerfirmen oder größere Bauunternehmen an. Es müssen allerdings die Bedingungen in Gestalt eines leitenden Meisters erfüllt sein.
Als Dachdecker sollte man auf jeden Fall schwindelfrei sein. Viele Arbeiten des Dachdeckers werden auf Dächern und folglich in größeren Höhen umgesetzt. Das Verstehen von Bauzeichnungen sowie handwerkliches Geschick werden in der betrieblichen Ausbildung vermittelt.
Die Dauer der Ausbildung als Dachdecker beträgt üblicherweise drei Jahre. Bei besonderer Befähigung kann die Ausbildung um 6 Monate verkürzt werden.