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Gaststätte Abtsteinach

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Gaststätte Abtsteinach Premiumeinträge

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Gaststätte Abtsteinach Standardeinträge

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1.

Cafe Staier Inh. W. Ballmann


Neckarstr. 22, 69518 Abtsteinach, Tel.: 06207 5212
Gaststätte Abtsteinach
2.

Gaststätte Restaurant - Zum Goldenen Hirsch


Hauptstr. 80, 69518 Abtsteinach, Tel.: 06207 2491
Gaststätte Abtsteinach
3.

Gaststätte Restaurant - Zur Rose


Löhrbacher Str. 4, 69518 Abtsteinach, Tel.: 06207 2288
Gaststätte Abtsteinach
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Abtsteinach


In Abtsteinach benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Abtsteinach als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Abtsteinach tätig.
Eine Gaststätte in Abtsteinach umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Abtsteinach benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Abtsteinach nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Abtsteinach muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Abtsteinach ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Abtsteinach variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Abtsteinach zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Abtsteinach ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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