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Gaststätte Absberg

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Gaststätte Absberg Standardeinträge

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1.

Biergarten zum Hafen


Badehalbinsel 1, 91720 Absberg, Tel.: 09175 79941
Gaststätte Absberg
2.

Doppeladler Gasthof Loy


Marktplatz 5, 91720 Absberg, Tel.: 09175 79986
Gaststätte Absberg
3.

Gaststätte Seeblick - Stüberl


Grausenbuck 23, 91720 Absberg, Tel.: 09175 1832
Gaststätte Absberg
4.

Gaststätte Zum Booder


Hauptstr. 5, 91720 Absberg, Tel.: 09175 795966
Gaststätte Absberg
5.

Tiffany


Südsteige 2, 91720 Absberg, Tel.: 09175 9336
Gaststätte Absberg
6.

Zur Linde


Igelsbach 26, 91720 Absberg, Tel.: 09837 274
Gaststätte Absberg
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Absberg


In Absberg benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Absberg als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Absberg tätig.
Eine Gaststätte in Absberg umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Absberg benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Absberg nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Absberg muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Absberg ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Absberg variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Absberg zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Absberg ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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