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Gaststätte Abbenrode

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1.

Bauernstube Inh. M. Großhennig


Lindenstr. 8, 38871 Veckenstedt, Tel.: 039451 865
Gaststätte Abbenrode
2.

Gemeindekrug Inh. Hans-Joachim Thiel


Hauptstr. 7, 38871 Drübeck, Tel.: 039452 2435
Gaststätte Abbenrode
3.

Schwarzes Roß Inh. Richard Schrader


Hauptstr. 17, 38871 Langeln, Tel.: 039458 331
Gaststätte Abbenrode
4.

Waldgaststätte Oehrenfeld Inh. Westphal


Tänntalstr. 1, 38871 Ilsenburg, Tel.: 039452 2307
Gaststätte Abbenrode
5.

Zum Krug Inh. I. Plötz


Oberdorfstr. 29, 38871 Abbenrode, Tel.: 039452 9220
Gaststätte Abbenrode
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Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte in Abbenrode


In Abbenrode benötigt der Betreiber einer Gaststätte einen Eignungsnachweis der durch die IHK in einem Lehrgang angeboten wird. Der Beruf des Gastwirtes ist kein Ausbildungsberuf. Vielmehr sind Gastwirte in Abbenrode als selbstständige Unternehmer oder Geschäftsführer einer Gaststätte oder Gastwirtschaft in Abbenrode tätig.
Eine Gaststätte in Abbenrode umfasst sowohl den Betrieb einer Schankwirtschaft als auch die Merkmale einer Speisewirtschaft. Betreiber einer Gaststätte in Abbenrode benötigen für den Betrieb eine Gaststättenkonzession. Ausnahmen von einer Gaststättenkonzession gelten z. B. für die Abgabe von ausschließlich alkoholfreien Getränken oder unentgeltlichen Kostproben (Promotion).
Sollte ein möglicher Betreiber einer Gaststätte in Abbenrode nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, weil er beispielsweise bekannter Alkoholiker ist oder die Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht einhält, muss die Behörde die Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte entziehen.

IHK Bescheinigung für Gaststättenbetrieb


Ein Gaststättenbetreiber in Abbenrode muss eine IHK-Bescheinigung über die Grundzüge des Lebensmittelrechts nachweisen. Details zu Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der zuständigen IHK-Geschäftsstelle unter: www.dihk.de/ihk-finder

Für die Gaststättenkonzession in Abbenrode ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Gewerbeanmeldung und der Gaststätten-Pachtvertrag vorgeschrieben. Zusätzlich wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt und bei baulichen Änderungen an der Gastwirtschaft auch den Grundrissplan der Gaststätte.
Die Gebühren für eine Gaststättenkonzession in Abbenrode variieren. Der Betrag von 5.000,- Euro gilt als Höchstbetrag und setzt sich aus einem Flächenbetrag und Zuschlägen für Betriebsart und Lage der Gaststätte zusammen.
Um eine erfolgreiche Gaststätte in Abbenrode zu betreiben ist eine gute Atmosphäre sehr wichtig. Noch bedeutsamer ist die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Gaststättenpersonals. Zusätzlich ist die geografische Lage der Gaststätte in Abbenrode ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor.

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